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23.02.2021 03:47:40  Artikel 25400 mal gelesen
Strafanzeige wegen fahrlässiger und intentionaler Herbeiführung eines gesellschaftlichen Super-GAUS („Corona-Lockdown“) 



Einleitung

Diese Klage kann unseres erachtens mit Ergänzungen auch für die Schweiz verwendet werden. Juristen und Richter sollten sich zwingend tiefgründig mit den medizinisch-virologischen Fakten bei nicht staatlich abhängigen Stellen auseinander setzen. In dieser Klage sind bereits wichtige Verlinkungen dabei. Es ist ein leichtes, über Google, Bing oder anderen Suchmaschinen unabhängige Experten Homepages oder Ärzte- und Virologen Vereinigungen zu finden, die auf allen sozialen Medien zensiert wurden. Allerdings stehen wir den Punkten über 5G kritisch gegenüber, da keine wirklichen Nachweise für eine Schädigung der biologischen Vielfalt besteht und nie irgendwas dazu statistisch oder wissenschaftlich erfasst werden konnte.
Bitte entschuldigen Sie die chaotische Darstellung. Wir haben keine Zeit gefunden, um die Darstellung zu überarbeiten und haben den Text 1:1 übernommen.

Quelle: Klage von Wilfried Schmitz

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe              

Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590

Selfkant, den 1.7.2020 

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und nachfolgend näher bezeichneter Empfehlungen der WHO,

                       Strafanzeige

gegen

Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin,
gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von „Corona-Bekämpfungs-Verordnungen“ für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,

sowie gegen

alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,

sowie gegen

alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 77, 381 ). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 ).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 ). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 381 ; 79, 174 ; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Begründung zum Strafantrag:

I.

Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. 

Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben. 

Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.

Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter  sofort niederlegen.

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.

YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.

Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?

Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten? Ich komme sogleich auf diese Liste zurück, denn sie ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen.

Damit Sie sich einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen können, auf dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, empfehle ich Ihnen das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1

Ich habe in diesem Video keine Fehler gefunden, so dass ich vollumfänglich darauf verweisen möchte. Wenn schon ein Psychologiestudent solche Fakten zusammenstellen und würdigen kann, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Richter.

Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den ich Ihnen anliegend übermittle.

Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.

Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ und den Aufsatz „Der Corona-Krimi“, die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.

Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“ mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Diktatur“ von Monika Donner und „Corona-Fehlalarm?“ von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.

In dem Buch „Corona-Diktatur“ ist übrigens u.a. nachzulesen, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.

Bücher wie

„Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein

und

„Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,

versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der „Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.

Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:

youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s

Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl  noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind. Jeder Anzeigeerstatter mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige / Anschlusserklärung um seine Quellen ergänzen.

Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten „Faktencheckern“ bzw. „Wächtern der Wahrheit“ von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer sich ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:

youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s

Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.

Diese „Faktenchecker“ von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen „Faktencheck“ unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.

Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel

„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“

nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet:

youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3

Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.

Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):

„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“

(Quelle: C. Drosten auf Twitter; siehe auch Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).

Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist schlicht wissenschaftlicher Betrug!

Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):

„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“

Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/

Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??

Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.

Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.

Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden „Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst, ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ darzustellen.

Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.

Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.

Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.

Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video

„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“

vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:

youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be

In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):

„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht, denn er hat von vorneherein gefragt, ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar, dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle, auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt, um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt, damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe, dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar, dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war, sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war, dass von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde. Das fing schon mit einem PCR Test an, der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde, ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend darauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)

In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:

1.Schritt:

Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes

2.Schritt:

Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)

3.Schritt:

Optische Identifizierung des Erregers

4.Schritt:

Hochaufreinigung / Isolation

5.Schritt:

Identifizierung eindeutiger Merkmale

6.Schritt:

Eichung von Labortest

7.Schritt:

Erfüllung des ersten Koch-Postulats

8.Schritt:

Erfüllung des zweiten Koch-Postulats

9.Schritt:

Erfüllung des dritten Koch-Postulats

10.Schritt:

Dokumentation und Bestätigung

Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.

In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“, das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift „Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation“.

Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.

Dort heißt es (Zitat):

„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24. März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“

Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?

Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 „positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.

2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“, wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?

3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung („Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.

Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine „purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.

Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?

Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“ können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?

4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat Ende)

Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten „Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

 youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt, etwa durch den Beitrag „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR – Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link:

https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/

Dort heißt es zusammenfassend u.a. (Zitat):

„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“

Unter dem Link:

https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and-coronavirus-outbreaks/

wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):

„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“

Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU

Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise bereits auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/

Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in  einer jüngsten Studie angespro-chen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat

(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).

Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.“

Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.)

Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.

In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist ein Lockdown verfassungsrechtlich und vor allem auch strafrechtlich gesehen von vornherein nicht zu rechtfertigen.

Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.

Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):

„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation

4 a. Worst case verdeutlichen!

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

1)  Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

2)  „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

3)  Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929

Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)

Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.

Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:

so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,

wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,

mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“

ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.

Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.

Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.

Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:

https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/

abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):

!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen

Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:

„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben
.“

Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.

Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.

Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.

Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.

Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.

Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.

Diese WHO wird von Dr. Wodarg nunmehr öffentlich wegen einer nachweislich grob falschen Empfehlung des Genozids beschuldigt, siehe Rubikon-Interview „Ein Menschheitsverbrechen“, abrufbar unter:

https://www.wodarg.com

Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende „Anti-Corona-Maßnahmen“, die mit zahlreichen Grundrechtseinschränkungen einher gehen, weiter bestehen bleiben bzw. neu angeordnet und eingeführt werden können.

Die Menschen in diesem Lande brauchen keine „Impfpflichten“, der man mit diesem Lockdown (diese abstruse, m.E. eine Nötigung im Amt verwirklichende Maskenpflicht eingeschlossen) ganz offensichtlich den Weg bereiten will, sondern eine angemessene Aufklärung über die Gefahren von EMF und Behandlungsmethoden jenseits von Impfungen, die stets mit Nebenwirkungen verbunden sein können, insbesondere dann, wenn Zulassungsverfahren – wie von Prof. Drosten einmal vorgeschlagen – auch noch abgekürzt werden.

Denn wir haben es jetzt ja schwarz auf weiß:

„Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“

Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, – dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Eine – hier ohnehin nicht gegebene – „Pandemie“ endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die „Pandemie“ aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.

In diesem Kontext muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen, damit jeder erkennen kann, worauf diese ganze Lockdown bzw. Anti-Corona-Politik in Wahrheit hinausläuft (Zitat): 

„Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“

 https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie

Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:

https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines

Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):

„Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).

Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).

Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.

Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu. 

Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen „Impfstoffe“ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten „Gen-Impfungen“ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als „Gentherapie“ (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“

Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.

Das steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise in den Schöpfungsplan einzugreifen. Das gilt umso mehr, wenn – wie bei dieser nicht-existenten Corona-„Pandemie“ – ganz offensichtlich ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wird (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von „gewünschter Schockwirkung“ spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Berechtigung vermitteln zu können.

Wer in einer trockenen Wüste steht und lauft ruft „Die Sintflut (= Pandemie) ist schon da, das Wasser steht uns allen schon bis zur Unterkante Unterlippe (= die Toten stapeln sich schon in den Gassen von München), wir müssen jetzt Milliarden für den Bootsbau (= für Impfstoffe, die kein Mensch braucht) ausgeben“, der fällt früher oder später negativ auf.                                                                                                                                                                                  Niemand muss sich noch mit überflüssigen verfassungsrechtlichen Überlegungen zu Fragen befassen, für die es überhaupt keinen korrespondierenden Lebenssachverhalt gibt, also auch mit der Frage, wie man in Trockenzeiten (= keine Pandemie) mit der vollkommen unbegründeten Furcht vor einem immer weiter steigenden Wasserstand (= ungehemmter Ausbreitung eines Killervirus, das uns alle umbringen wird) Eingriffe in die Rechte aller Menschen – auch aller Gesunden – rechtfertigen kann.

Es gibt mittlerweile schon mehrere hundert namhafte Experten, die diesen Corona-Hype – zusammenfassend gewürdigt – für unverantwortlichen Blödsinn erklären.

250 dieser namhaften Experten finden sich nunmehr unter:

https://www.nichtohneuns.de/virus/

Es melden sich auch außerhalb dieser Expertenkreise immer mehr Menschen öffentlich zu Wort, die den gesamten Lockdown für vollkommen absurd halten und auch mit der „Veranstaltung von Hungerspielen“ vergleichen, wo alle Menschen täglich sinnlose „Tribute“ liefern müssen, u.a. in der Form von Firmenpleiten, so auch Prof. Dr. Stephan Homburg, siehe:

youtube.com/watch?v=I1oLA2jTXww

Die hochqualifizierte Einschätzung dieser zahlreichen namhaften Experten darf nicht ignoriert werden, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet wird.

Abermals: Es gibt wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).

Unverzeihlich war m.E. insbesondere auch das Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.

Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.

Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.

Hätten sich das RKI und die Politik mit diesen zahlreichen Expertenmeinungen kritisch auseinandergesetzt, dann wäre –  früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen. Aber das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns soll der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der „neuen Normalität“, einer NWO, leben „dürfen.

Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie „Neue Normalität“ schon in der Konferenz „Event 201“ verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video „Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s

(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)

Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung umgesetzt wird.

Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert, siehe u.a.:

https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/super-reiche-in-den-usa-trotz-coronakrise-noch-reicher

Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlich Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle aus dem o.g. Buch „Corona Diktatur“ von Monika-Donner zitiert:

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Geht es also darum? Der Lockdown soll vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?

Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.

 

II.

 Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben:

  • Gesundheit (Quarantäne + Kriminalität im häuslichen Bereich)

 

DE

Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020

https://www.freiewelt.net/interview/familiaere-quarantaene-ist-hoher-risikofaktor-fuer-traumatisierungen-der-kinder-10080988

„Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen.“

(Zitat bei 2. Frage)

Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:

 

über eine Studie der TU München:

https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/

10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt

 

hier Studie TU München:

https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/

3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft

 

Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:

https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present?slide=id.g878b968058_70_0

(Stand: 31.05.2020)

 

Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen: https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22

Kindesmissbrauch:

https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html

 

Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:

https://archive.is/YlxPb

 

  • Übersterblichkeit durch Lockdown

DE

Dr. Wolfgang Wodarg

www.wodarg.com

Abbildung „wöchentliche Sterbefallzahlen in DE“: Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown

(momentan 6. Beitrag auf „Corona-Panik beenden!“)

 

Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen

oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/oekonom-wirtschaftskrise-verringert-lebenserwartung-der-deutschen-43716.html

 

  • Weiteres zum Thema Gesundheit im Lockdown

DE

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn

https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html

„Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit.“

(2. Absatz)

 

https://www.zeit.de/2020/18/kliniken-coronavirus-intensivbetten-patienten-behandlung-notaufnahme/komplettansicht

Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:

Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte

(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)

 

weltweit

verlorene Lebensjahre USA:

https://thehill.com/opinion/healthcare/499394-the-covid-19-shutdown-will-cost-americans-millions-of-years-of-life

„The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses.“

Studie zu verschobenen Operationen weltweit:

https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746

  1. 28 Mio. Operationen werden ausfallen oder verschoben

 

USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:

https://www.nytimes.com/2020/04/06/well/live/coronavirus-doctors-hospitals-emergency-care-heart-attack-stroke.html

„…almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction.“

(6. Absatz)

Großbritannien – 2. und 3. Welle von „nicht-Corona“ Toten wird erwartet:

https://www.telegraph.co.uk/global-health/science-and-disease/two-new-waves-deaths-break-nhs-new-analysis-warns/

(Artikel vom 25.04.2020)

  • Wirkung von Quarantäne im Allgemeinen

The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8

key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating

World economic forum

https://www.weforum.org/agenda/2020/04/this-is-the-psychological-side-of-the-covid-19-pandemic-that-were-ignoring/

„…people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms.“

  • Suizide

Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:

https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html

(Artikel vom 18.5.2020)

 https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0

Quelle: cidm.online

Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/

Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:

https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html

nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html

Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/

Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)

https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf

Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr

https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/

 

  • Wirtschaft

DE

BIP -2,2 % 1. Quartal 2020
https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html

deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html

diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Wirtschaft/kontextinformationen-wirtschaft.html#krediteonlinetransaktionen

https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html

 

international

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-britische-wirtschaftsleistung-um-20-prozent-geschrumpft-16811617.html

(aktualisiert 12.06.2020)

https://www.welt.de/wirtschaft/article209467639/Heftiges-Minus-Wie-Grosse-Frost-Rezession-Briten-erwarten-staerksten-Einbruch-seit-300-Jahren.html

  • Arbeitslosigkeit

 

DE

https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020

Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht

 

international

USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/193941/umfrage/monatliche-arbeitslosenquote-in-den-usa-saisonbereinigt/

https://www.theguardian.com/world/2020/apr/29/half-of-worlds-workers-at-immediate-risk-of-losing-livelihood-due-to-coronavirus

 

weltweit

UN

https://de.euronews.com/2020/04/22/un-warnen-welt-droht-wegen-corona-eine-hunger-pandemie-von-biblischen-ausma-en

(Artikel vom 22.04.2020)

 

  • Finanzen

DE

Postbank/Smava-Studie:

https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html

17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.

(Artikel vom 16.6.2020)

Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:

https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/

 

  • Arbeitslosigkeit – Kurzarbeit

DE

Kurzarbeit:

https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/

11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 „nur“ 3,3 Mio.)

 

  • Versorgungssicherheit – Gesundheit

DE

Tafeln

https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/

„Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können.“

Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.

Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.

Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.

Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.

Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.

Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischem Druck beugen wird oder nicht:

Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen –  zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.

Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und „wissenschaftlichen“ Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.

Denn das darf nicht vergessen werden:

In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.
Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.
Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.
Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.

Wann auch immer einige Zeitgenossen aus ihrem Heile-Welt-Benjamin-Blümchen-Schlaf erwachen mögen (oder trotz aller Umstände immer noch nicht): Mein Glaube geht auch dahin, dass der Mensch nicht frei darin ist, sich irgendwann vor Gott für sein Tun rechtfertigen zu müssen. Und ich glaube, dass es göttliche Kräfte gibt, die nur einen Bruchteil einer Sekunde benötigen würden, um jeden Amtsinhaber auf der Welt endgültig von der Illusion zu befreien, dass irgendetwas im Universum ihm noch Schutz gewähren könnte, wenn diese göttlichen Kräfte Rechenschaft fordern. Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie „Maß für Maß“ zu sagen:

„Doch der Mensch, der stolze Mensch,
gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,
verkennt, was ihm am nächsten ist
(seine Seele), und wie ein wütender Affe,
spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,
dass die Engel weinen, die mit unserer Milz
sich alle sterblich lachen würden.“

In diesem Sinne: Tun Sie, was Sie tun müssen.

Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben.

 

III.

Auf der Homepage des Generalbundesanwalts

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.

Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

PDF: 1.7.2020 beA.Strafanzeige.zu.Folgen.des.Lockdowns

Bild: Justitia/Pixabay/CC0