Informationsseite für Klima & Energie
Werbung:
Gratis inserieren bei Webmarkt
Zurück

20.01.2026 19:52:36  Artikel 112 mal gelesen
Zu Fragen von Demonstration und Strafbarkeit bei der Durchsetzung von Maskenpflichten 



Die Politik hat im Gesundheitswesen nichts verloren, das ist alleinige Sache der Spezialisten

Satire
Wenn Sie Angst vor Viren und Backterien haben, setzen Sie einen Sack über den Kopf, das schützt Sie todsicher und Ihr Immunsystem "lernt" nichts!

 

An der Schweizerischen Spitälern wurde erneut wieder der Maskenzwang eingeführt. Als Begründung werden vermehrt an Grippe erkrankte angegeben. Dass aber genau diese Personen sich bei Einkaufscentren, öffentlichen Verkehrsmittel, Arbeitsstellen, öffentlichen Räumen ohne Maskenzwang bewegen und niemanden oder nur sehr wenige anstecken könnten, wenn überhaupt und es seit es die Industrialisierung gibt, nie ein Problem war, eine Ansteckung wichtig ist, um das eigene Immunsystem zu trainieren, wird in allen politischen Ebenen und in den Mainstream Medien kategorisch verschwiegen.

Die meisten die sich eine Grippe oder Atemwegserkrankung einfangen, bemerken oft nur leichte Sympthome. Vor allem diejenigen die genügend Vitam C, D und Zink durch Obst und Früchte zu sich nahmen. Dennoch ist es wichtig für jeden, sein eigenes Immunsystem zu trainieren. Was von Spitälern auch verschwiegen wird ist die Tatsache, dass Viren mit maximal 12µm grösse durch Masken hindurch gehen wie eine Mücke durch ein offenes Fenster. Selbst Bakterien die um das 100 fache grösser sind, können nur sehr kurzfristig durch Masken aufgehalten werden. In den Seiten und oben treten diese beim Ausatmen genauso aus wie es ohne Maske der Fall ist.

Was mich am meisten erstaunt ist, dass sich Mediziner dazu hergeben und voller Überzeugung sogar behaupten, die Masken, egal ob Einweg oder FFP2, nützen würden.


Ich selbst bin Immunsuprimiert durch Cellcept und Prograf. Im Selbsttest habe ich mich vor einigen Jahren aufgrund der Corona-Verbrechen der Politiker und eigenen Recherchen über Immunzellen, Knochenmark, Viren und Bakterien allgemein dazu entschlossen, keine einzige sogenannte "Impfung" mehr zuzulassen. Ich nahm viel Früchte und Obst zu mir. Seit über einem Jahr wurde ich nicht mehr Krank, obwohl mein Immunsystem durch Immunrelevante Medikamente "beeinflusst" ist. Selbst Atemwegserkrankte im Büro oder in Einkaufscentren wehrte mein Immunsystem problemlos ab. 

Wenn ein neuer genetisch veränderter Virus die Runde macht, ist es unmöglich, innert weniger Monate ein Präparat herzustellen, welches sicher und ohne jegliche Nebenwirkung entsprechende Virenzellen vernichten kann. Allein eine präklinische Studie mit Testpersonen- oder Tieren nimmt normalerweise Monate in Anspruch, wenn diese seriös ausgeführt und ausgewertet werden. Ganz geschweige von der Analyse der Viren, dem genetischen Abgleich entsprechender Substanzen bis zur Produktion.

Das bedeutet, selbst wenn es in wenigen Monaten möglich wäre, ist der entsprechende Virus bis zur Einführung nicht mehr vorhanden, oder ist bereits mutiert und allenfalls indizierte Substanzen wirkungslos. Die Nebenwirkungen bei mRNA Injektionen sind hingegen gravierend und wurden absichtlich, gemäss persönlicher Nachfrage bei entsprehenden Stellen, in der Schweiz nicht erfasst. 

 

 

Unabhängig ob eine Maske Bakterien zurück hält oder nicht, nachfolgend die rechtlichen Aspekte eines Maskenzwangs, übernommen von Aletheia Scimed.

Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z.B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.

Viele Menschen entwickeln beim Tragen von Masken Symptome, die das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Zu den häufigsten Symptomen zählen Kurzatmigkeit bzw. Luftnot, Erschöpfung, Hitzegefühl, Kopfschmerz, Schwindel und Konzentrationsstörungen.

Die Verursachung dieser Symptome stellt eine üble unangemessene Behandlung im Sinne des Körperverletzungstatbestandes dar. Unangemessen deshalb, weil ein Nutzen in Bezug auf Schutz vor der Weitergabe von Viren weder plausibel noch erwiesen ist. Gängige Masken, auch FFP2-Masken, haben kein signifikantes Rückhaltevermögen für Viren und Aerosole, weil diese durch sie hindurchgehen. Ein Fremdschutz durch lang anhaltendes Maskentragen kann ausgeschlossen werden, weil Masken die Konzentration ausgeatmeter Teilchen lediglich für kurze Zeit nach dem Aufsetzen reduzieren können.

Häufiges und lang andauerndes Maskentragen kann zudem zu Gesundheitsschädigungen führen. Es können internistische, neurologische, psychische und psychiatrische, dermatologische, sportmedizinische, HNO-, zahnmedizinische und gynäkologische Nebenwirkungen auftreten.

Meistens wird der Täter mindestens mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich der üblen unangemessenen Behandlung agieren, da er Unwohlsein beim Tragen von Masken aus eigenem Erleben kennt. Jedenfalls wird aber in aller Regel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gegeben sein, weil der Täter hätte erkennen können und müssen, dass Masken potentiell gesundheitsschädlich sind, und es zu seiner Sorgfaltspflicht gehört hätte, sich hierüber zu informieren. Entsprechende Studien gibt es bereits spätestens seit den 2000er Jahren.

Der Straftatbestand der Nötigung kann ebenfalls verwirklicht sein. Sind die Opfer Minderjährige oder im Gesetz näher bestimmte wehrlose Personen, die dem Täter unterstellt sind, kann in der Anordnung und Durchsetzung einer Maskenpflicht zugleich eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Quälen, d. h. durch das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden, liegen.

Wer eine Maskenpflicht anordnet oder durchsetzt, wird sich oft nicht auf strafrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe berufen können. Die Opfer können in die Körperverletzungen, die sie sich durch das Einhalten der Maskenpflicht gezwungenermassen selbst zufügen, nicht wirksam einwilligen, weil eine Einwilligung zum einen unter Zwang nicht wirksam ist und zum anderen voraussetzt, dass das Opfer über die Gesundheitsrisiken, denen es sich aussetzt, voll informiert ist. Manche Minderjährige können mangels Einwilligungsfähigkeit ohnehin nicht selbst einwilligen. Die gesetzlichen Regelungen zur Maskenpflicht können als Rechtfertigungsgrund nicht herhalten, soweit sie verfassungswidrig sind, was nach hier vertretener Auffassung oft der Fall ist, oder soweit sich das Opfer auf einen Ausnahmetatbestand von der Maskenpflicht berufen kann. Rechtfertigender Notstand ist ebenfalls nicht gegeben. Eine Lebensgefahr wäre nicht gegenwärtig, denn selbst wenn ein Infizierter Viren auf einen anderen überträgt, führt dies nicht unmittelbar ohne weitere Zwischenschritte zum Tod. Eine denkbare Ansteckungsgefahr ist anders abwendbar als durch Maskentragen, z. B. durch Abstandhalten. Aber selbst wenn Masken ein geeignetes Mittel zur Vermeidung der Virusübertragung wären, müsste eine Interessenabwägung stattfinden. Was würde in dem Falle überwiegen: das Interesse des Gegenübers, die potentielle Gefahr seiner Ansteckung zu verringern, oder das Interesse des zum Maskentragen Verpflichteten, von den dadurch auftretenden Symptomen verschont zu bleiben?

Die Entscheidung über die Frage der Strafbarkeit fällt bei der in diesem Beitrag behandelten Problematik oftmals auf der Ebene der Schuld und dort beim Unrechtsbewusstsein, insbesondere bei folgendem Punkt: Ist die Regelung (Gesetz, Verordnung, Allgemeinverfügung etc.), welche die Maskenpflicht vorsieht, verfassungswidrig (wie oftmals nach hier vertretener Auffassung), und weiss der Handelnde hiervon oder hält dies zumindest für möglich, so handelt er mit Unrechtsbewusstsein und ist strafbar. Nimmt er irrtümlich an, die Regelung sei verfassungsgemäss, ist im Einzelfall anhand des rechtlichen Kenntnisstandes des konkreten Täters zu prüfen, ob er bei gehöriger eigener Anstrengung in der Lage war, diesen Irrtum zu vermeiden. (Nur) falls nicht, handelt er ohne Schuld.

Lesen Sie den Beitrag hier zu Ende.

 

Thomas Wagner, Staatsanwalt, B.Sc., Dr. med. Magdalena Resch, Prof. Dr. Werner Bergholz, Dr. Jörg Uhlig, Diplom-Biologe, Dr. med. vet. Andrea Hammerl, Martina Eberhart, Staatsanwältin a. D.

Erstmals veröffentlicht am 8. April 2022 auf der Website von KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

 


Mehr als 170 vergleichende Studien und Artikel zur Unwirksamkeit und Schädlichkeit von Masken

Es ist nicht unvernünftig, zu dem Schluss zu kommen, dass chirurgische und Stoffmasken, so wie sie derzeit verwendet werden (ohne andere Formen des PSA-Schutzes), keine Auswirkungen auf die Kontrolle der Übertragung des Covid-19-Virus haben. Die derzeitigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Gesichtsmasken tatsächlich schädlich sein können. Die Gesamtheit der Belege deutet darauf hin, dass Gesichtsmasken weitgehend unwirksam sind.

Ich konzentriere mich auf die COVID-Gesichtsmasken und die vorherrschende Wissenschaft, die wir seit fast 20 Monaten haben. Dennoch möchte ich dieses Maskenthema auf einer 50.000-Fuß-Ebene über die restriktive Politik der Abriegelung im Allgemeinen ansprechen. Ich stütze mich dabei auf die hervorragende Arbeit von Gupta, Kulldorff und Bhattacharya an der Great Barrington Declaration (GBD) und ähnliche Impulse von Dr. Scott Atlas (Berater von US-Präsident Trump), der wie ich ein starker Befürworter eines gezielten Schutzes war, der auf einem alters- und risikoabhängigen Ansatz basierte.

Denn wir haben sehr früh erkannt, dass die Abriegelungen der größte Fehler in der Geschichte der öffentlichen Gesundheit waren. Wir kannten die Vorgeschichte und wussten, dass sie nicht funktionieren würden. Wir wussten auch sehr früh über die Risikostratifizierung von COVID Bescheid. Leider werden unsere Kinder noch jahrzehntelang die katastrophalen Folgen dieser zutiefst fehlerhaften Schulschließungspolitik zu tragen haben, und zwar nicht nur in pädagogischer Hinsicht (insbesondere unsere Minderheitenkinder, die sich dies am wenigsten leisten konnten). Viele werden immer noch unter Druck gesetzt, Masken zu tragen, und bestraft, wenn sie dies nicht tun.

Im Folgenden stelle ich die "Beweislage" zum Tragen von Masken vor (n=167 Studien und Belege), die sich aus der vergleichenden Wirksamkeitsforschung sowie aus verwandten Belegen und hochrangigen Berichten zusammensetzt. Bislang ist die Beweislage stabil und eindeutig, dass Masken das Virus nicht bekämpfen und schädlich sein können, insbesondere für Kinder.

 

Die Studien finden Sie hier

 

 

Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen 

Ing. Dr. Helmut Traindl, Geschäftsführer der Traindl-consult, veröffentlichte am 20. Oktober 2022 ein neues Gutachten zur „Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen“. Auf 191 Seiten legt er ausführlich den Stand der Wissenschaft dar. Nun stellt sich die Frage, welcher „Nutzen“ diesen, von Traindl erwähnten Risiken überhaupt noch entgegensteht. 

 

Ing.-Dr.-Traindl_Gutachten-zur-Unwirksamkeit-und-gesundheitsschaedigenden-Auswirkungen-von-Masken.pdf

 

Unfassbar, dass in Schweizer Spitälern immer noch das PCR-Test Narrativ und das des "gefährlichen" Virus aufrecht erhalten wird. Dabei ist es in Teilen der Bevölkerung längst klar und durch internationale Studien bewiesen, der Virus war nichts weiter als eine normale Influenze und ist mit den darauffolgenden Varianten bis Heute nichts weiter als eine leichte Grippe.

Aus dem PCR-Test Zulassungsbetrug, der einer der Jahrhundert Skandale der Schweiz darstellt, wurden sowohl Covid-19 Gesetze, Lockdowns bis  hin zu den Maskenpflichten verhängt, die immer noch gelten.

Dialyse Patienten werden sogar gezwungen, FFP2-Masken zu tragen. Dabei scheint es den behandelnden Ärzten und vor allem der Spitalleitungen überhaupt nicht klar zu sein, dass damit viel grösserer Schaden angerichtet wird, als Nutzen. Im Gegenteil, aus dem oben verlinkten Gutachten, welches sich auf internationale Studien bezieht und auf eigene Prüfungen geht hervor, dass es keinen Schutz vor Ansteckung bietet. Es ist auch nicht notwendig, sich vor irgendwas schützen zu müssen. Das Immunsystem hat sich im Lauf der Evolution so gut und perfekt entwickelt, dass es überahaupt nicht notwendig ist, sich solch einen Fetzen ins Gesicht zu schnallen. Denn diese können neurologische Schäden, Schäden in der Lunge durch Bakterielle Erreger und schäden in den Organen verursachen. Gehirnzellen die einmal zerstört sind, können nicht wieder repariert oder hergestellt werden. Das selbe bei einigen Organen. Einmal zerstörrt, bleiben diese im Endzustand oder veschlechtern sich altersbedingt. Ein vorzeitiges Ableben ist die Folge, das nicht mehr auf die Masken zurückgeführt werden kann. Masken können auch psychische Schäden verursachen.

Unfassbar, dass die Ärzteschaft die genau wissen, dass eine Untersättigung des Sauerstoffs im Blut genau solche Schäden verursachen können. In einer Disskusion mit einer Nephrologin im Waid Spital musste ich feststellen, dass diese Frau nichts weis über Viren. Nichts weis über die Schädlichkeit der Masken und keine Ahnung davon hat, wie das Immunsystem wirklich funktioniert. Auch andere wissen es offensichtlich (aus Gesprächen hervorgehend) nicht.  Ärzte müsste man meinen, sollten doch Intelligent genug sein, um zu erkennen, dass die Behauptungen in den Massenmedien und vermutlich auch von Verbänden und Spitalleitungen nicht stimmen können. Keiner kommt auf die Idee, auch nur irgend was zu hinterfragen. Alle trotten Angstgetrieben hinterher und merken nicht im geringsten, was im Hintergrund wirklich abgeht und gerade umgesetzt wird.

Versenden Sie das Gutachten an alle die Sie kennen, es ist wichtig zu verstehen, dass es niemals darum ging, andere und sich selbst zu schützen, sondern darum festzustellen, ob alle Völker es ohne Wiederstand mitmachen. Als nächstes sind Strommangel Lockdowns, E-Fahrzeug Fahrverbote und Klima-Lockdowns geplant und die werden auch von unserer hochkorrupten Regierung inkl. Stände- und Nationalrat durchgesetzt!



Masken, egal ob normale, Stoff oder FFP2 Masken sind nutzlos und gefährlich 

Diverse Mediziner und Fachspezialisten in Beiträgen zu den Maskenzwängen.


Die mRNA wurde über Jahre am Computer designed, um das menschliche Immunsystem dauerhaft auszuschalten. BionTech selbst beschreibt diesen Mechanismus auf Ihrer Homepage 

Beitrag hier lesen

 

Wie Covid-19 mRNA Impfungen die Genetik des menschlichen Körpers verändern und welche tödlichen Konsequenzen diese mit sich bringen

Bill Gates nimmt bei den Korruptionen eine zentrale Rolle ein. Beispielsweise wurde SwissMedic, das ist die schweizerische Zulassungsselle für Medikamente und Impfstoffe, von Gates Anfangs 2020 mit CHF 900'000 geschmiert. Das ist Staatsrechtlich inakzeptabel und eine Straftat auf staatsrechtlicher Ebene! Dabei sollte nicht nur Gates verfolgt werden, sondern auch die Verantwortlichen der SwissMedic, bzw. die dafür zuständigen Behördenmitglieder.

Die WHO hat die Definition einer Pandemie 2009 geändert. Niemand weis wieso. Die 2. Änderung wurde im 2020 vorgenommen, als Bill Gates die WHO korrumpierte, in dem Definition der Herdenimmunität in sofern geändert wurde, dass diese nur noch über Impfungen erreicht werden könne.

Das ist hochkriminell und zielt auf Völkermord ab!

Was geschiet bei den menschlichen Zellen, wenn mRNA Injektionen erfolgen? Frau Dr. Schmid-Krüger (Zellbiologin) erläutert die Mechanismen im Detail der Covid19 mRNA Injektionen. Die Funktionsweise, wie Zellen "Umprogrammiert" werden, ist bei künftigen mRNA Injektionen dieselbe.

Hier können Sie den gesammten Beitrag lesen.